Elterversammlung
Die verschiedenen Gremien, in denen Eltern mitwirken können:
Die Elternversammlung
Tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und besteht aus
allen Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Einrichtung besuchen.
Die Elternversammlung kann sowohl vom Träger, wie auch von den in der
Einrichtung tätigen pädagogischen Kräften, Auskunft über alle die
Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen b.z.w. sich äußern.
Der Vorsitzende leitet die Elternversammlung und vertritt die gefaßten
Beschlüsse und Empfehlungen nach aussen. Die Elternversammlung wählt den Elternrat.
Der Elternrat
Die Eltern jeder Gruppe der Einrichtung wählen den Elternrat. Der Elternrat
hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten,
dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung tätigen Kräften zu
fördern. Der Elternrat arbeitet mit dem Träger und den pädagogischen
Kräften vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen
Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren.
Der Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung ist ein weiteres Gremium und setzt sich aus
dem Elternrat, den Fachkräften und dem Träger der Einrichtung zusammen.
Dieser berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht
sich um die erforderliche räumliche , sachliche und personelle Ausstattung
und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die
Einrichtung zu vereinbaren.



